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Das Kabinett in Magdeburg hat heute den Entwurf einer Schulgesetznovelle beschlossen. Dazu äußert sich die Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt der SPD Sachsen-Anhalt: Die Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt der SPD Sachsen-Anhalt fordert, der einseitigen Fokussierung auf Abschiebungen eine Abfuhr zu erteilen. „An Stelle von übler Symbolpolitik wie Abschiebeknäste brauchen Kinder einen konsequenten Zugang zu Bildung, um in ihrer Entwicklung voranzukommen – auch in den Landeserstaufnahmestellen“, so Igor Matviyets, Vorsitzender der AG Migration und Vielfalt Sachsen-Anhalt.
Matviyets verweist auf die Ankündigung von Innenminister Stahlknecht, auf dem Gelände der Erstaufnahmestelle in Halberstadt ein Abschiebegefängnis für 30 Personen einzurichten. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. drei Millionen Euro – Geld, das besser für den Zugang zu Bildung eingesetzt werden sollte. „Heute wurde das überarbeitete Schulgesetz im Kabinett zur Vorlage an den Landtag beschlossen. Bildungsminister Tullner steht in der Pflicht, allen Kindern das Recht auf Bildung zu gewähren – und zwar unabhängig von Herkunft und Asylstatus“, so Matviyets.
Weiterlesen: SPD-Arbeitsgemeinschaft fordert gleiche Rechte für geflüchtete Kinder
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Das Kabinett hat heute eine Schulgesetznovelle beschlossen und an den Landtag zu Beratung und Beschlussfassung übermittelt. Dazu erklärt die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Angela Kolb-Janssen: „Die Novellierung des Schulgesetzes nimmt einige bildungspolitische Punkte in den Blick wie die notwendigen gesetzlichen Regelungen für Seiten- und Quereinsteiger oder die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für die freien Schulen, zum Beispiel bei der Genehmigung der Beschäftigung von Lehrkräften. Leider lässt der Gesetzentwurf bei wichtigen Vorhaben wie den geplanten Grundschulverbünden viele Fragen offen.“
Das zeigen auch die Stellungnahmen der einzelnen Verbände aus der Anhörung im Rahmen des Kabinettsverfahrens. Wenn diese trotz der auf zwei Wochen verkürzten Anhörungsfrist, die dazu noch in die Herbstferien fiel, sich inhaltlich positionieren, müssten diese Anregungen, Änderungsvorschläge und Kritik auch ernst genommen werden, so Kolb-Janssen: „Eine so kurze Anhörung der Verbände ist unüblich und entspricht nicht den demokratischen Gepflogenheiten. Ich verstehe daher die Verärgerung über das Verfahren. Allerdings gilt auch für die Schulgesetznovelle das berühmte Strucksche Gesetz: Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist. Wir werden uns im parlamentarischen Verfahren die Zeit nehmen, die notwendig ist, um ein wirklich gutes Schulgesetz zu verabschieden. Dabei ist uns insbesondere die Sichtweise der Praktiker wichtig. Ich rufe deshalb alle Beteiligten auf, sich intensiv in die Diskussion einzubringen. Wir werden diese Änderungswünsche und Hinweise aufgreifen und im Ergebnis ein Schulgesetz verabschieden, dass sich nicht nur mit organisatorischen und verwaltungstechnischen Fragen beschäftigt, sondern Schule und Bildung in Sachsen-Anhalt qualitativ verbessert.“
Weiterlesen: Wir werden uns im Parlament die Zeit für ein wirklich gutes Schulgesetz nehmen
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Der Landtag von Sachsen-Anhalt diskutiert in der aktuellen Sitzung über eine Große Anfrage zu Bienen und Imkerei in Sachsen-Anhalt, die die SPD-Fraktion in Zusammenarbeit mit dem Landesimkerverband erarbeitet hatte. In der Debatte erklärte der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Jürgen Barth:
„Positiv hervorzuheben ist, dass die Anzahl der Bienenvölker und Imker seit dem Jahr 2012 kontinuierlich gestiegen ist. Dennoch dürfen wir dabei nicht außer Acht lassen, dass wir nach wie vor die geringste Bienendichte je Quadratkilometer in Deutschland haben. Wir müssen also auch weiterhin unsere Anstrengungen verbessern, um die Bienen und die Imkerei in unserem Land zu stärken. In Sachsen-Anhalt gibt es etwa 1,2 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Der prozentuale Anteil an mehrjährigen Blühstreifen ist mit 0,0012 Prozent verschwindend gering.
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Zu den heutigen Äußerungen von Arbeitgeberverbandschef Klaus-Dieter Weber in der Presse gegen den Mindestlohn erklärt der SPD-Landesvorsitzende Burkhard Lischka:
„Wenn Herr Weber als Chef eines Arbeitgeberverbandes erklärt, der Mindestlohn sei schädlich für die Unternehmensrendite, dann ist das erstens zynisch, zweitens unsozial und drittens falsch. Die Einführung des Mindestlohns hat keinen Arbeitsplatz gekostet, aber dafür die Kaufkraft gestärkt. Wer das als Unternehmerfunktionär nicht erkennen will, kann über den Tellerrand einer kurzfristigen Gewinnmaximierung nicht hinaussehen. In Zeiten einer blühenden Konjunktur die untersten Lohngruppen abzukoppeln und die Betroffenen in die Altersarmut zu treiben, ist unverantwortlich.
Ein Gutes hat das Interview mit Herrn Weber aber: Es wird mehr als deutlich, dass Erfolge wie der Mindestlohn keine Selbstverständlichkeit sind. Sozialer Fortschritt muss erkämpft, aber auch verteidigt werden. Es gibt immer Leute, die wie Herr Weber nach einem Weg zurück in frühkapitalistische Verhältnisse suchen.“
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Die SPD-Landtagsfraktion hat sich bei einer zweitägigen Klausurtagung gestern und heute in Naumburg unter anderem intensiv mit der Einsetzung einer Enquetekommission zum "Linksextremismus" und mit dem - unter anderem auch von der AG gegen Rechtsextremismus eingebrachten - Vorschlag befasst, eine zweite Kommission zum Thema Rechtsextremismus einzusetzen.
Das Abstimmmungsverhalten zum AfD-Antrag in der letzten Landtagssitzung spielte in unserer Diskussion natürlich eine besondere Rolle. Es ist bedauerlich, dass es im Vorfeld der Antragsberatung im Landtag nicht gelungen ist, sich mit den Koalitionspartnern CDU und Grüne über ein einheitliches Abstimmungsverhalten zu verständigen. Ein geschlossenes Verhalten bei Abstimmungen im Parlament ist eine wesentliche Grundlage für die Arbeitsfähigkeit jeder Koalition und ergibt sich unmittelbar aus unserem Koalitionsvertrag. Wir erwarten deshalb, dass es in Zukunft wieder klare Verabredungen über das Abstimmungsverhalten im Landtag gibt.
Das Abstimmungsverhalten der übergroßen Mehrheit der CDU-Fraktion zum AfD-Antrag ist in keiner Weise nachvollziehbar. Für die Wahrung der Minderheitenrechte der Antragsteller bedurfte es keiner Unterstützung aus den Reihen der Koalitionsfraktionen. Inhaltlich steht der von der AfD formulierte Auftrag für die Enquetekommission in diametralem Gegensatz zu Geist und Wortlaut des Koalitionsvertrages.
Wir haben deshalb folgenden Beschluss gefasst: