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Der kommissarische AfA (Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD) Landesvorsitzende von Sachsen-Anhalt, Mario Hennig hat sich über die zunehmenden rechtwidrigen Nötigungen gegen Mitarbeiter von AMEOS empört gezeigt und Zwangsmaßnahmen gegen die unlauteren Praktiken der Geschäftsleitung gefordert, erklärte Mario Hennig heute Samstag den 4. Januar 2020 in Magdeburg.
„Wenn ein Schweizer Unternehmer Geschäfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt verrichtet, hat es sich auch an deutsches Arbeitsrecht und unser Grundgesetz zu halten und kann hier nicht einfach „Wildwest“ Praktiken einführen“, sagte Mario Hennig.
Das Streikrecht sei in Deutschland ein verbrieftes Grundrecht. Auch die Tätigkeit von Betriebsräten. Wer sich hieran vergreift, befinde sich nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetztes. Die rechtswidrigen Entlassungen bei AMEOS, letztlich eines Betriebsratsmitgliedes, sind nach Auffassung von Mario Hennig ein Fall für den Staatsanwalt.
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Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Andreas Steppuhn, hat gemahnt, bei der Grundrente jetzt schnell zu einer politischen Entscheidung zu kommen. Er unterstützte damit die Position des sächsischen SPD-Spitzenkandidaten Martin Dulig, der eine Entscheidung bis zum 1. September gefordert hatte.
Steppuhn: „Von der Einführung einer Grundrente würden rund 750.000 Menschen in Ostdeutschland profitieren – davon allein in Sachsen-Anhalt etwa 130.000 Rentnerinnen und Rentner mit einer niedrigen Rente. All diese Menschen, die trotz eines langen Arbeitslebens in Armut lebten, hätten mit der Einführung einer Grundrente unmittelbar verbesserte Bedingungen. Über den Entwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für eine Grundrente muss jetzt entschieden werden und nicht am Sankt Nimmerleinstag. Schließlich warten die Menschen darauf.
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Nach Auffälligkeiten im Burgenlandkreis wurde im Jahr 2015 durch die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (Anlage 1) des innenpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, öffentlich, dass im Jahr 2014 die gesetzlichen Hilfsfristen von zwölf Minuten beim Einsatz eines Rettungstransportwagens (RTW) und der Zwanzig-Minuten-Frist bei der Anforderung eines Notarztes in vielen Landkreisen nicht ansatzweise eingehalten wurden. So lag die Einhaltung der Hilfsfrist für den RTW landesweit gerade einmal bei 76,35 Prozent und damit weit unter den gesetzlichen Mindestvorgaben von 95 Prozent.
Schon damals gab es die Ankündigungen von Innenminister Holger Stahlknecht (CDU), dass man für eine Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sorgen werde.
Im Jahr 2018 erfragte Erben die Ergebnisse, nunmehr für die Jahre 2015 bis 2017 für alle Landkreise und kreisfreien Städte (Anlage 2). Diese blieben weiter weit unter den gesetzlichen Vorgaben. Insbesondere die Hilfsfristerfüllung beim RTW-Einsatz war mit 81,50 bis 82,96 Prozent weiter katastrophal schlecht.
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